Eine massgeschneiderte Beistandschaft kann je nach Bedarf folgende Auftragsbereiche

an die Beiständin bzw. den Beistand enthalten:

  • Gesundheit
  • Wohnen
  • Arbeit/Tagesstruktur
  • Soziales
  • Administration
  • Einkommens- und Vermögensverwaltung
  • Rechtsgeschäfte

 

Arten der Beistandschaften

 

Begleitbeistandschaft nach Art. 393 ZGB

Die Beiständin oder der Beistand ist Beraterin oder Berater und begleitet die Person in bestimmten Angelegenheiten (kein Vertretungsrecht).

 

Vertretungsbeistandschaft nach Art. 394 und 395 ZGB

Die Beiständin oder der Beistand kann die hilfsbedürftige Person vertreten und deren persönliche Angelegenheiten erledigen. Zusätzlich kann – wenn nötig – der betroffenen Person die Handlungsfähigkeit in bestimmten Bereichen entzogen werden.

 

Mitwirkungsbeistandschaft nach Art. 396 ZGB

Zum Schutz der Person muss die Beiständin oder der Beistand bei bestimmten Handlungen die Zustimmung erteilen. Die Handlungsfähigkeit ist teilweise eingeschränkt. 

 

Umfassende Beistandschaft nach Art. ZGB 398

Die einschneidendste Massnahme wird selten errichtet. Die Beiständin oder der Beistand kann die Person in allen Bereichen vertreten und die betroffene Person ist nicht mehr handlungsfähig.

 

Weitere Kontakte

 

KESB Bezirk Meilen

Telefon 044 913 39 99 

www.kesbmeilen.ch

 

KESCHA

Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz

Telefon 044 273 96 96

www.kescha.ch

Kontakt

FES Bezirk Meilen

Seestrasse 108

8707 Uetikon am See

044 924 19 20